Die EU will die Passagierrechte überarbeiten – erstmals seit 20 Jahren. Während die Mitgliedstaaten ein Verhandlungsmandat beschlossen haben, befürchten Kritiker Einschnitte im Verbraucherschutz.

Nach Angaben aus Verhandlungskreisen und der vorliegenden Position der Mitgliedstaaten umfasst das Mandat zwei zentrale Änderungen:

  • Anhebung der Entschädigungsschwelle bei Verspätungen von drei auf vier Stunden
  • Einheitliche Entschädigung von 300 Euro, unabhängig von der Flugstrecke
  • Damit würde das bisherige System, das zwischen Kurz‑, Mittel‑ und Langstrecken unterscheidet, grundlegend verändert.

Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) begrüßt grundsätzlich eine Reform, da sie „Rechtslage präzisieren und praktikabler gestalten“ solle. Airlines argumentieren seit Jahren, dass die aktuelle Regelung zu komplex sei und hohe Kosten verursache, die letztlich auch Passagiere über Ticketpreise tragen.

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