Das Auswärtige Amt hat seinen Reisehinweis für die Türkei aktualisiert. Führich: Dieser verschärfte Hinweis berechtigt Urlauber jedoch nicht, ihre Reise kostenlos zu stornieren. Ein Sicherheitshinweis ist noch keine Reisewarnung.

„Ein Pauschalreisender kann den Reisevertrag bei erheblicher Gefährdung seiner Person durch außergewöhnliche unvermeidbare Umstände (höhere Gewalt) kostenlos kündigen“, erklärt der Reiserechtsexperte Ernst Führich aus Kempten. Höhere Gewalt liege aber nicht vor. „Ohne eine Reisewarnung muss ein Urlauber selbst beweisen, dass er in der Türkei persönlich erheblich gefährdet ist.“

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