Reaktion auf verschärfte US-Sicherheitskontrollen: Deutsche Reisebranche führt finanzielle „Einreise-Garantie“ ein
Parallel zur wirtschaftlichen Absicherung wird die juristische Komponente intensiv debattiert. Der renommierte Reiserechtsexperte Ernst Führich hat sich in einer aktuellen Stellungnahme zu der Frage geäußert, ob die angekündigten Datenabfragen einen kostenlosen Rücktritt von bereits gebuchten Reisen rechtfertigen. Nach Paragraph 651h III des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ein solcher Rücktritt nur bei „außergewöhnlichen Umständen“ möglich. Führich stellt klar, dass eine Verschärfung behördlicher Kontrollen oder die Abfrage von Social-Media-Daten nach aktueller Rechtsprechung nicht dazu zählen. Solche Maßnahmen fallen unter das allgemeine Lebensrisiko beziehungsweise das persönliche Reiserisiko des Touristen.
Ähnlich wie bei einer Visumpflicht liegt es in der Verantwortung des Reisenden, die Einreisevoraussetzungen zu erfüllen. Ein „außergewöhnlicher Umstand“ am Bestimmungsort liege nur vor, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt oder unmöglich gemacht werde, etwa durch Krieg oder Naturkatastrophen. Ein verschärftes Screening wird von den Gerichten bisher nicht als solches anerkannt. Etwas anderes gilt laut Führich nur dann, wenn ein Reisender bereits im Vorfeld nachweislich eine Einreisesperre erhalten hat oder ihm das Esta-Verfahren aufgrund spezifischer Social-Media-Posts objektiv verweigert wurde. In einem solchen Einzelfall könnte die Einreise „objektiv unmöglich“ sein, was die Rechtslage zugunsten des Kunden verschieben würde.

