Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Flugreisenden bei Annullierungen konkretisiert. Wird ein Flug gestrichen, müssen Airlines nicht nur den Ticketpreis, sondern auch die bei der Buchung über ein Online-Portal gezahlte Provision erstatten. Das gilt selbst dann, wenn die Fluggesellschaft nach eigenen Angaben keine Kenntnis von der Höhe dieser Gebühr hatte. Reise vor9