Der Wechsel von einer Monokielyacht zu einem Katamaran während einer Segeltörn in der Karibik stellt keinen Reisemangel dar. Vor allem, wenn zuvor eine Segeltörn mit einem Segelboot vereinbart wurde, worunter sowohl Monokielyachten, als auch Katamarane zählen. Einen zur Minderung berechtigenden Mangel der Reise stellt es jedoch dar, wenn vor Beginn der Segeltörn keine Sicherheitseinweisung und Einführung in das Segeln seitens des Skippers für die Reisenden stattgefunden hat.
LG Frankfurt a.M. 20.8.2025 – 2-24 O 42/24

