1. Eine bestätigte Buchung – und nicht lediglich eine Reservierung – ist anzunehmen mit Übergabe einer Buchungsbestätigung bzw. bei Online-Buchung mit der zum Ausdrucken bereitgestellten Erklärung des ausführenden Luftfahrtunternehmens, die einen OK-Vermerk und die Buchungsnummer enthält.
2. Voraussetzung einer Buchung ist nicht der Flugschein, sondern auch jeder andere Beleg, der nachweist, dass der durch Flugnummer, Tag und Uhrzeit sowie ggf. Flugstrecke individualisierte Flug akzeptiert ist.
AG Düsseldorf v. 31.1.2025 – 230 C 146/22
Quelle: Otto-Schmidt.de
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