Nachdem ein Streit zweier Hotelgäste um eine mit einem Handtuch besetzte Saunaliege in einem Luxushotel zu einer Schlägerei führte, hatte das LG Nürnberg-Fürth zwischen den beiden Hotelgästen über Schadensersatzansprüche aus diesem Vorfall zu entscheiden. Das LG verurteilte den Beklagten zur Zahlung von rund 7.900 €, berücksichtige aber ein anteiliges Mitverschulden des Klägers, weil dieser die Sachen des Beklagten nicht einfach im Wege der Selbsthilfe hätte wegräumen dürfen.
LG Nürnberg-Fürth v. 9.10.2024 – 10 O 2087/23

