Sachverhalt:

Beim Bezug der Urlaubsunterkunft werden Reisemängel festgestellt. Die Reiseleitung ist nicht erreichbar oder weigert sich, selbst ein Mängelprotokoll anzufertigen. Der Reisende will festgestellte Reisemängel in einer Niederschrift selbst dokumentieren (§ 651o BGB).

Name des Reisenden:

Heimatanschrift des Reisenden:

Datum, Uhrzeit

Anzahl der Teilnehmer:

davon Kinder:

Reiseveranstalter Buchungsnummer
Reiseleitung:
Reisebeginn Zielort
Unterkunft Etage
Zimmernummer:
Anzeige erfolgt durch:

Unterrichtung der Hotelrezeption:

Teilnehmer des Gesprächs:
Warum ist Reiseleitung nicht erreichbar?
Zeitpunkt der Mängelanzeige:

Schilderung des beanstandeten Sachverhalts:
Wurde eine Frist zu Abhilfe gesetzt und wenn ja welche?
Welche Maßnahmen wurden von der Reiseleitung getroffen, um abzuhelfen? Wurde ein Umzug in ein anderes Zimmer/Hotel angeboten? Wenn ja, in welches?

Beweismittel:
a) Zeugen:
b) Fotos:
c) Sonstiges:

Ort: Datum: Unterschrift des Reisenden

Wir bestätigen die Richtigkeit der vorgenannten Angaben:

Name und Heimatanschrift Zeuge:
Name und Heimatanschrift Zeuge: