Sachverhalt:

Der Reisende schreitet nach vergeblichem Abhilfeverlangen bei der Reiseleitung zur Selbstabhilfe. Der Reisende will nach Reiseende Ersatz seiner Mehrkosten vom Reisever- anstalter (§ 651k II BGB).

Name und Anschrift des Reisenden Datum

Einschreiben/Rückschein

Reiseveranstalter Straße, Ort

Reise nachvombis, Buchungsnummer􏰄 Kostenersatz meiner Selbstabhilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der oben genannten Nummer habe ich bei Ihnen die bezeichnete Reise gebucht. Seit dem … war ich in Ihrem Hotel … untergebracht. Sofort nach meiner Ankunft musste ich feststellen, dass sich mein Zimmer direkt über dem Nachtclub des Hauses befindet, so dass ich bis 3.00 Uhr erheblichem Musiklärm ausgesetzt war.Ich setzte Ihrer Reiseleitung eine Frist zur Beseitigung des angeführten Mangels bis 18.00 Uhr am gleichen Tag.

Da mir die Reiseleitung bis zum nächsten Tag keine entsprechende Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen konnte, habe ich selbst eine vergleichbare Unterkunft im Hotel … gefunden. Dadurch sind mir folgende angemessene Aufwendungen entstanden: (Beschreibung, Belege).

Da die Reise durch die Suche nach einer Ersatzunterkunft für einen Tag erheblich beeinträchtigt wurde, verlange ich von Ihnen nicht nur eine volle Preisminderung für diesen Tag, sondern auch eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit von 100 Prozent des Gesamttagespreises.

Ich fordere Sie auf, binnen vier Wochen die Angelegenheit zu regulieren.

Mit freundlichen Grüßen