Sachverhalt:

Der Reisende entdeckt nach der Ankunft im Urlaubshotel verschiedene Mängel wie Musiklärm aus der Diskothek des Hotels bis 3.00 Uhr morgens. Der Reisende will die umgehende Behebung und möglicherweise selbst Abhilfe schaffen (§ 651k I, II BGB).

Name und Anschrift des Reisenden Datum

Reiseleitung des Reiseveranstalters Straße, Ort

Reise nachvombis, Buchungsnummer … Anzeige von Reisemängeln und Fristsetzung zur Abhilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der oben genannten Nummer habe ich bei Ihnen die bezeichnete Pauschalreise gebucht. Seit dem … bin ich in Ihrem Hotel … untergebracht. Sofort nach meiner Ankunft musste ich feststellen, dass sich mein Zimmer direkt über dem Nachtclub des Hauses befindet, so dass ich bis 3.00 Uhr erheblichem Musiklärm ausgesetzt bin (Genaue Beschreibung der Mängel).

Ich setze Ihnen eine Frist zur Beseitigung des angeführten Mangels bis heute um 18.00 Uhr. Wird der Mangel nicht beseitigt oder mir ein anderes Zimmer mit gleicher Ausstattung zugewiesen, werde ich den Vertrag kündigen oder selbst dem Mangel abhelfen.

Mit freundlichen Grüßen