Sachverhalt:
Der Reisende will oder kann die gebuchte Reise nicht antreten und kann auch keine Ersatzperson benennen, welche in den Vertrag eintritt (§ 651e BGB). Ein Rücktrittsgrund wie Krankheit oder berufliche Gründe müssen grundsätzlich nicht genannt werden. Soll eine bestehende Reise-Rücktrittskosten-Versicherung die Stornokosten übernehmen, muss ein versicherter Rücktrittsgrund, wie eine unerwartete schwere Erkrankung, auch der Versicherung unverzüglich mitgeteilt werden. Dem Schreiben ist zur Glaubhaftmachung der Krankheit ein Attest eines Arztes beizulegen. Der Reisende will vom Pauschalreisevertrag zurücktreten (§ 651h I BGB).
Name und Anschrift des Reisenden Datum
Einschreiben/Rückschein
Reiseveranstalter Straße, Ort
Reise nach … vom … bis …, Buchungsnummer … Rücktrittserklärung
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der oben genannten Nummer habe ich bei Ihnen die bezeichnete Reise gebucht. Leider kann ich diese Reise wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung nicht antreten.
Hiermit storniere ich den Pauschalreisevertrag. Diese Erklärung gilt für mich und …. Die genannten Personen haben mich beauftragt, die Reise auch für sie zu stornieren.
Mit freundlichen Grüßen

