Auch wenn ein Passagier einen Flug mit einem Gutschein gebucht hat, den er für einen stornierten Flug erhalten hat, kann er nicht per AGB entgegen der zwingenden Fluggastrechteverordnung verpflichtet werden, bei erneuter Annullierung wieder einen Gutschein zu akzeptieren.
BGH vom 16.01.2025 – IX ZR 236/
Quelle: Beck aktuell

