Leitlinien für die Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen
(C/2024/5687)

Die Rechtsprechung hatte erhebliche Auswirkungen auf die Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden der „Gerichtshof“) wurde häufig von nationalen Gerichten um Klärung bestimmter Vorschriften ersucht, auch wesentlicher Aspekte der Verordnung. Seine Auslegungsurteile spiegeln den derzeitigen Stand des EU-Rechts wider, das nationale Behörden anwenden müssen… Dies zeigt, dass Schritte unternommen werden müssen, um ein gemeinsames Verständnis und die ordnungsgemäße Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in der gesamten Union zu gewährleisten.

Mit diesen Auslegungsleitlinien werden die früheren Leitlinien zu Fluggastrechten durch die Aufnahme der seit 2016 ergangenen einschlägigen Urteile des Gerichtshofs aktualisiert. Sie zielen unter anderem darauf ab, eine Reihe von Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, insbesondere im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofs, klarer zu fassen. Dies dürfte eine wirksamere und konsequentere Durchsetzung der geltenden Vorschriften ermöglichen. Es wurde ein neuer Abschnitt über massive Reiseunterbrechungen hinzugefügt (Abschnitt 6).

In diesen Leitlinien sollen die Fragen angesprochen werden, die am häufigsten von nationalen Durchsetzungsstellen, Fluggästen und deren Verbänden, dem Europäischen Parlament und Vertretern der Wirtschaft gestellt wurden. Es ist weder beabsichtigt, mit diesen Leitlinien alle Bestimmungen umfassend abzudecken, noch führen sie neue Rechtsvorschriften ein. Anzumerken ist auch, dass Auslegungsleitlinien keinen Einfluss auf die Auslegung des Unionsrechts durch den Gerichtshof haben.

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