Urlaubszeit und Reisemängel. Die schönste Zeit des Jahres wird oftmals zum Fiasko. Viele Urlauber beschweren sich zu Recht über Umbuchungen des Hotels, Flugzeitänderungen oder das Essen im Hotel. Gerichte müssen aber auch über kuriose Fälle entscheiden, welche dann ein ergiebiger Stoff für die Boulevard-Presse sind.
Prof. Dr. Ernst Führich hat nicht nur mit seinem Mitautor das Standardwerk des Reiserechts im Verlag C.H.Beck im Frühjahr 2014 in 9. Auflage neu aufgelegt, sondern sich in Blogbeiträgen in diesem Sommer Gedanken über Deutschlands lächerlichsten Urlaubsklagen der letzten Zeit gemacht.
Warum bringen Touristen alles was ihre Urlaubslaune getrübt hat vor den Kadi? Prof. Führich meint, dass „Reisende oft zu hohe Erwartungen an den Reiseveranstalter haben. Auch wissen die Urlauber heute gut über ihre Rechte Bescheid, beispielsweise durch meine „Kemptener Reisemängeltabelle“, welche im Internet (www.reiserecht-fuehrich.de) kostenfrei herunterladen werden kann. Hier ein erste Kostprobe.
Raubüberfall in DomRep ist Lebensrisiko
Raubüberfälle auf Reisende in der Dominikanische Republik sind grundsätzlich als Verwirklichung des persönlichen Lebensrisikos des anzusehen und begründen keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters.
Bei einem Spaziergang am Strand bedrohten plötzlich zwei Männer den Urlauber und forderten Geld und Wertgegenstände. Als der Mann sich weigerte, attackierten ihn die Angreifer mit einer Machete und verletzten ihn lebensgefährlich. Das OLG Frankfurt/M (25. 2. 2013, NJW-RR 2013, 1324) lehnte eine Haftung des Veranstalters wegen des erhöhten Kriminalitätsrisiko in diesem Urlaubsparadies ab.

