
Der bekannte Reiserechtler Professor Ernst Führich sieht, wie auch andere Juristen, keine Chance, dass der Insolvenzverwalter von FTI ausbezahlte Provisionen zurückfordern kann. Der Berater Ulrich Kammerer schätzt das anders ein und bietet wieder ein Reisebüro-Webinar.
Führich schreibt in einem Beitrag auf Linkedin, nach § 87a Absatz 3 des Handelsgesetzbuches behalte das Reisebüro als Handelsvertreter nach einer Buchung seinen Provisionsanspruch, wenn die Reise aus Gründen nicht angetreten wird, die der Reiseveranstalter zu vertreten hat. Diese Regelung sei „zwingend“. Das wirtschaftlichen unterlegene Reisebüro sei als Handelsvertreter vor dem insolventen Reiseveranstalter als Geschäftsherrn geschützt, so Führich in seiner „persönlichen Rechtsmeinung“. Das Fazit des Reiserechtlers aus Kempten: „Der Insolvenzverwalter kann bereits ausbezahlte Provisionen nicht zurückfordern.“ Nicht ausbezahlte Provisionen müssten an Reisebüros noch geleistet werden, da mit der Buchung die Reisevermittlung erfolgreich abgeschlossen sei. Diese Ansprüche müssen dann beim Insolvenzverwalter angemeldet werden – ob es noch Zahlungen gibt, ist aber ungewiss.
Zuvor hatten gegenüber fvw|TravelTalk auch schon der Berliner Reiserechtler Roosbeh Karimi und Professor Hans-Josef Vogel von der Kanzlei Advant Beiten erklärten, sie hielten Provisionsrückforderungen des Insolvenzverwalters für unwahrscheinlich. Nach der Insolvenzeröffnung könne der Verwalter bei gegenseitigen, nicht vollständig erfüllten Verträgen wählen, den Vertrag nicht zu erfüllen und der Vertragsparter müsse eine geleistete Zahlung erstatten. Bei FTI seien aber alle Verträge zur Vermittlung schon erfüllt, so Vogel.
Es liege bei FTI auch nicht der Fall vor, dass sich ein Vertragspartner in Kenntnis der Krise des später insolventen anderen Vertragspartners eine Leistung zusichern ließ, die ihn besser stellt als im Vertrag vereinbart. Das sei anfechtbar. FTI hatte aber von sich aus Reisebüros die Option geboten, die Provision bei der Anzahlung zu zahlen, erläutert Vogel.

Trotz der ziemlich eindeutigen Aussagen der Juristen und der Tatsache, dass bei Thomas Cook der Insolvenzverwalter keine Provisionen zurückforderte, hat der Unternehmensberater Ulrich Kammererein neues Webinar für Reisebüros aufgelegt, für das er mit der Begründung wirbt, der Insolvenzverwalter von FTI könne die Provisionszahlungen von bis zu vier Jahren rückwirkend einfordern. Im Webinar „FTI Insolvenz – Droht auch Deinem Reisebüro der Ruin?“ will er am Dienstag (16. Juli) Reisebüros informieren.
Sicherlich ist die Insolvenz für Reisebüros, die viel FTI verkauften, ein Schlag. Aber da viele Agenturen von der Möglichkeit Gebrauch machten, sich die Provision nach der Buchung auszahlen zu lassen und zudem viele FTI-Kunden bei einem anderen Veranstalter eine Ersatzreise buchen, dürften die Auswirkungen für die Reisebüros zumeist nicht existenzbedrohend sein, wie Kammer meint.
Quelle: FVW

