Soweit die Provision noch nicht von FTI gezahlt wurde, hängt die tatsächliche Befriedigung der Forderung vom Verlauf des Insolvenzverfahrens ab. Das Reisebüro muss seine Ansprüche aktiv zur Insolvenztabelle anmelden und erhält möglicherweise nur eine quotalen Befriedigung seiner Forderungen.
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