Mit Urteil vom 23.01.2024 (X ZR 4/23) hat der BGH seine Rechtsprechung bestätigt, wonach auch individuelle Gesundheitsrisiken eines Reisenden zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise führen können, wenn diese Risiken erst durch nach der Buchung auftretende unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände Bedeutung erlangen (so schon BGH, 30.08.2022 – X ZR 66/21, RRa 2022, 283).

Der BGH hat die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen und betont, dass bei Buchung einer Familienreise die erhebliche Gesundheitsgefährdung eines Familienmitglieds in der Regel auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung für die anderen Familienmitglieder führe (so bereits BGH, 28.03.2023 – X ZR 78/22, RRa 2023, 118)

Amtliche Entscheidung BGH