Die Europäische Kommission nahm am 29.11.2023 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Pauschalreiserichtlinie an. Mit diesem Vorschlag soll der Schutz von Reisenden – auch in Krisensituationen – wirksamer gestaltet werden.
Unter die Pauschalreiserichtlinie fallen Pauschaleisen, die vorab zusammengestellt wurden, aber auch solche, die auf die Kundenvorgaben abgestimmt wurden und bei denen der Reisende online oder offline verschiedene Arten von Reiseleistungen (Beförderung, Unterkunft, Autovermietung usw.) wählt. Pauschalreisen bieten einen umfassenden Schutz für den Reisenden, und der Reiseveranstalter haftet in vollem Umfang für die Erbringung aller inbegriffenen Reiseleistungen und muss einen Insolvenzschutz abschließen, durch den die Zahlungen der Reisenden und deren Rückbeförderung abgedeckt sind. Darüber hinaus bietet die Richtlinie einen gewissen Schutz für verbundene Reiseleistungen, bei denen ein Reisender z. B. einen Flug auf einer Website bucht und anschließend aufgefordert wird, auf einer anderen Website ein Hotel zu reservieren oder ein Auto zu mieten.
Auf meiner Website werden alle maßgeblichen Vorschläge, Berichte und Gesetze mit einem Link zur Website der Europäischen Kommission zusammengefasst.
- EU Kommission Fragen und Antworten: Den Schutz von Pauschalreisenden wirksamer gestalten
- Vorschlag für eine Richtlinie – COM(2023)905 Deutsch (633.2 KB – PDF – 35 Seiten) Herunterladen
- Anhang – COM(2023)905 Deutsch (510 KB – PDF – 14 Seiten) Herunterladen
- Stellungnahme zur Folgenabschätzung – SEC(2023)540 Englisch (815.2 KB – PDF – 13 Seiten) Herunterladen
- Arbeitsdokument der Dienststellen – SWD(2023)905 Englisch (303.8 KB – PDF – 8 Seiten) Herunterladen
- Zusammenfassung der Folgenabschätzung – SWD(2023)907 Deutsch (348.7 KB – PDF – 5 Seiten) Herunterladen Verfügbare Sprachen (23)
- Folgenabschätzung – SWD(2023)906 Englisch (5.6 MB – PDF – 398 Seiten) Herunterladen
- Umsetzungsplan – SWD(2023)908 Englisch (115 KB – PDF – 4 Seiten) Herunterladen

