Eingereicht am 31. Oktober 2023 — VB gegen RSD Reise Service Deutschland GmbH
(Rechtssache C-648/23, RSD Reise Service Deutschland)
(C/2024/1238)
Vorlagefrage:
Ist Art. 18 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 1215/2012 (1) dahin gehend auszulegen, dass die Vorschrift neben der Regelung der
internationalen Zuständigkeit auch eine durch das entscheidende Gericht zu beachtende Regelung über die örtliche
Zuständigkeit der nationalen Gerichte in Reisevertragssachen trifft, wenn sowohl der/die Verbraucherin als Reisender als
auch die Vertragspartnerinnen als Reiseveranstalterinnen ihren Sitz im gleichen Mitgliedsstaat haben, das Reiseziel aber
nicht in diesem Mitgliedsstaat, sondern im Ausland liegt mit der Folge, dass der/die Verbraucherin vertragliche Ansprüche gegen den/die Reiseveranstalterin in Ergänzung nationaler Vorschriften an seinem/ihrem Wohnsitzgericht einklagen kann?
Quelle: Amtsblatt der EU Englisch

