Prof. Führich hat seine Kemptener Reisemängeltabelle auf den Stand November 2023 altualisiert.

Für den schnellen Überblick werden in der Kemptener Reisemängeltabelle zeitlich chronologisch Reisemängel bei Pauschalreisen dargestellt. Die Tabelle erfasst die wichtigsten veröffentlichten Urteile ab dem Jahr 2000. Für Verträge bis 30.6.2018 sind die §§ 651a-m BGB aF anzuwenden. Die Urteile sind Einzelfallentscheidungen und können grundsätzlich nicht verallgemeinert werden. Gleichwohl kann aus den zuerkannten Minderungsquoten die Tendenz der Gerichte zur Bewertung entnommen werden. 

Soweit der Minderungsbetrag bekannt ist, wird der zuerkannte Betrag in Prozent genannt, welcher sich grundsätzlich auf den Gesamtreisepreis bezieht. Besonderheiten des Falles sind unter Bemerkungen aufgenommen. Am Ende jedes Mängelbereiches bringt eine kurze Zusammenfassung das Wesentliche auf den Punkt. 

Aufgenommen ist auch eine Rubrik „CORONA-PANDEMIE“ mit vielen seit 2020 veröffentlichten Urteilen zum Reiserücktritt vor Reisebeginn und zu coronabedingten Reisemängeln. Soweit Entscheidungen wegen der vollharmonisierenden Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 überholt sind, wurde dies gekennzeichnet. 

Die Kemptener Reisemängeltabelle wird ständig unter http://www.reiserechtfuehrich.com aktualisiert. Die Tabelle ist urheberrechtlich© geschützt und darf nur mit Genehmigung des Verfassers Prof. Dr. Ernst Führich und des Verlags C.H.Beck nachgedruckt werden. Sie ist abgedruckt in Führich/Staudinger, Reiserecht, 9. Auflage 2024, Ausgabe November 2023, Verlag C.H.Beck München.