Es gilt eine Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet. Jedoch hat das Auswärtige Amt den Badeort Taba in der Grenzregion hiervon ausgenommen. Von individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel, in der auch Sharm el Sheikh liegt, wird abgeraten. Reise vor9
Auswärtiges Amt erweitert Teilreisewarnung für Ägypten

