Die Gutschein-Praxis vieler Airlines während der Pandemie ist der EU ein Dorn im Auge.
Um die Corona-Krise wirtschaftlich zu überleben, hatten viele Airlines besonders zu Beginn der Pandemie bei Flugstornierungen ihren Kunden Gutscheine ausgegeben, statt den Flugpreis zu erstatten. Nun hat die EU-Kommission bei 16 großen Fluglinien durchgesetzt, dass sie Erstattungen künftig zeitnah auszahlen, wenn der Kunde dies wünscht. Außerdem haben fast alle zugesagt, noch bestehende Gutscheine auszuzahlen.
Konkret haben sich die Fluggesellschaften dazu verpflichtet, den Ticketpreis im Einklang mit dem EU-Recht innerhalb von einer Woche zu erstatten. Gutscheine erhalten die Fluggäste nur, wenn diese sich ausdrücklich dafür entscheiden. Zudem haben die Airlines zugesagt, ihre Kunden unter anderem über Fluggastrechte und die verschiedenen Optionen der Passagiere bei Annullierungen durch die Fluggesellschaft besser zu informieren.
„Gute Nachricht für die Verbraucher“
Und wichtig für Ticketverkäufer ist folgende Verpflichtung: Kunden, die ihren Flug über Vermittler gebucht haben und Schwierigkeiten haben, von diesem eine Erstattung zu erhalten, können sich direkt an die Airline wenden.„Es ist eine gute Nachricht für die Verbraucher, dass die Fluggesellschaften während der Dialoge kooperiert und sich verpflichtet haben, die Fluggastrechte zu achten und ihre Kommunikation zu verbessern“, zeigt sich EU-Justizkommissar Didier Reynders zufrieden. „In der Anfangsphase der Pandemie haben einige Fluggesellschaften den Fluggästen Gutscheine nahegelegt. Damit verstießen sie gegen die EU-Verbraucherschutzvorschriften, was nicht hinnehmbar war.“
An den Dialogen nahmen folgende Airlines teil: Aegean Airlines, Air France, Alitalia, Austrian Airlines, British Airways, Brussels Airlines, Easyjet, Eurowings, Iberia, KLM, Lufthansa, Norwegian, Ryanair, TAP, Vueling und Wizz Air.
Thomas Riebesehl
— Weiterlesen www.touristik-aktuell.de/
Corona-Pandemie, FluggastrechteVO, Luftrecht, Reiserecht
EU-Kommission: Airlines zahlen Gutscheine aus

Das BGB hat versagt! Dessen Aufgabe ist es zwischen den Parteien mit unterschiedlichen Interessen einen angemessenen Ausgleich zu schaffen.
Dass der Verbraucher zu 100% geschützt wird und der Dienstleister unverschuldet in Konkursgefahr gebracht wird ist zivilrechtlich schlicht falsch.
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Die Rücktrittsregelung in § 651 h BGB berücksichtigt nicht das berechtigte Interesse des Reiseveranstalters. Der Wegfall jeglicher Entschädigung bei Beeinträchtigungen der Reise durch eine Pandemie ist unangemessen gegenüber dem Unternehmen das ja viele Vorleistungen erbracht hat und keinen Ausgleich erhält. Das gilt auch für den Wegfall der Provision bei Reisevermittlern. Daher habe ich de lege ferenda vorgeschlagen, eine 50:50 einzuführen. Leider hat Berlin mit den dort starken Verbraucherschützern meinen Vorschlag nicht aufgegriffen und Brüssel den schwarzen Peter zu geschoben. Also ich stimme ihrer Kritik zu.
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Bitte geb Sie auf, denn ein zweites Mal überlebt die Branche so eine Katastrophe nicht.
Ich habe zu Beginn der Pandemie die zuständigen Damen und Herren der gesetzgebenden Gewalt auf dieses Problem hingewiesen. Doch keiner hat darauf reagiert. Ich fürchte niemand will den Verbraucher (den Wähler) mit ins finanzielle Risiko einbeziehen. Ob das richtig bezweifle ich, denn die Realität hat gezeigt: viele Reisende habe nicht verstanden, dass sie ungeschoren davongekommen sind. Manchen war es sogar peinlich, denn sie sahen, dass ihr „Glück“ für ihren Dienstleister eine Katastrophe war. Die Reisebüros und Veranstalter haben deren Geld ja im Auftrag dieser Dienstleister und ihrem Interesse an Hotels und Fluggesellschaften weitergegeben.
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Nach 18 Monaten hat man also geschafft 16 Fluggesellschaften zu verpflichten Geld an ihre Kunden auszuzahlen, was sie laut Gesetz schon vor 18 Monaten hätten auszahlen müssen. Und das wird als „Gute Nachricht für Verbraucher“ verkauft! Zu denen gehören auch Veranstalter und Reisebüros, die das Geld vor 18 Monaten dringend gebraucht hätten, denn sie mussten an ihre Gäste innerhalb von 14 Tagen die Vorauszahlungen erstatten. Man hat also alle Augen 17,5 Monaten lang zugedrückt, damit die Fluggesellschaften überleben. Üb die Reisebüros und Veranstalter daran in Konkurs gehen, dass sie zwar an die Gäste sofort zahlen müssen ihr bereits an die Fluggesellschaften weitergegebenes geld aber nicht zurück bekommen haben – egal!
Wie kann man es als „gute Nachricht für Verbraucher“ feiern, wenn Fluggesellschaft sich 17 Monate lang gesetzwidrig verhalten und die „Verbraucher“ damit in Konkursgefahr gebracht haben?
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Ich stimme Ihnen voll zu. Auch wenn Corona eine absolute Ausnahmesituation war, waren doch zwingende Gesetze einzuhalten. Kundengelder als billige Finanzierung zu benutzen, war auch nicht kundenfreundlich.
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Nicht schlecht! Da wird gefeiert, dass Fluggesellschaften nach 18 Monaten tun, was sie laut Gesetz schon nach einer Woche hätten tun müssen. Muss man je verstehen, denn sonst wären sie ja pleite gegangen! Das Überleben der Reisebüros und Veranstalter war egal. Die nämlich mussten sofort an ihre Gäste zurückzahlen. Wenn sie das Geld nicht „auf der hohen Kante“ hatten, gingen sie schon vor 17 Monaten pleite. Aber egal, Hauptsache die Fluggesellschaften haben überlebt.
Es ist gut, dass die Fluggesellschaften jetzt zahlen (hoffentlich). Aber das zu loben und als Erfolg zu feiern ist nicht angemessen.
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