Der Reiserechtsexperte Ernst Führich ist der Ansicht, dass die Bundesregierung betroffene Thomas-Cook-Kunden finanziell entschädigen sollte. Er erwartet Klagen von Verbraucherschützern.
„Da die Insolvenzsicherung bei 110 Mio. Euro gedeckelt ist, werden die einzelnen Kunden nur einen Teil ihres Reisepreises erstattet bekommen. Der Bund darf diese Menschen nicht im Regen stehen lassen und sollte für die übrigen Beträge einspringen“, sagte Ernst Führich dem MDR-Magazin.
Jetzt heißt es erst mal abwarten, bis der betroffene Reisende Zahlungen durch den Absicherer Zurich erhalten hat. Eine Klage zum jetzigen Zeitpunkt ist sicher noch nicht angebracht. Gleichwohl können sich Betroffene schon an einen auf Reiserecht spezialisierten Rechtsanwalt wie RA Holger Hopperdietzel in Wiesbaden wenden. Seine Kommunikationsdaten sind im Internet zu finden.
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Vielen Dank für den Hilfreichen Artikel, habe mir schon mal die Bücher über Reiserecht besorgt, um für die Zukunft vorbereitet zu sein. Mann nimmt leider vieles so hin, weil man seine Rechte nicht kennt.
VG
Johann
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Hallo Claudia,
Ich werde mich nächste Woche mit meinem Anwalt über dieses Thema unterhalten. Falls Du noch andere Betroffenen kennst würde ich Dich bitten, dass sie in diesen Chat nutzen um ein wenig Aufmerksamkeit zu erreichen.
Sobald es etwas neues geben sollte gebe ich Info. Ich hoffe das Herr Prof. Dr. Ernst Führich sich zu diesen Thema mal äußern wird.
Viele Grüße
ANDREAS
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Hallo Andreas,
alles klar. Ich bin gerade dabei noch andere Betroffene ausfindig zu machen. Ich warte da noch auf Antwort. Werde auch eine Verbraucherzentrale kontaktieren. Mal sehen, was die zu dem Thema sagen. Dann hoffe ich auch auf eine Meldung von Prof. Dr. Führich.
Viele Grüße
Claudia
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Hallo Claudia und Andreas,
leider sind Sie Betroffene der Insolvenz von Thomas Cook Deutschland. Sie fragen wie man jetzt richtig vorgeht, um keinen Ausfallschaden als Reisender einer Veranstaltermarke von TC zu erleiden. Alles ist in § 651r BGB geregelt.
1. Zuerst sollte man seinen Erstattungsanspruch beim Insolvenzabsicherer anmelden. Das Handling der Zurich übernimmt die Fa. Kaera. gehen Sie auf deren Website http://www.kaera-ag.de.
Dort muss man seine Ersatattungsansprücke anmelden: War die Reise noch nicht angetreten: den gezahlten Reisepreis, wurde man auf der Reisevon der Insolvenz betroffen. den nicht verbrauchten Reisepreis, eventuelle Doppelzahlungen an die Leistungsträger. Stichzeitpunkt für die Insolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters also der Montag, 23.9.2019: nicht wie oft behauptet, der Mittwoch 25.9., da hier erst der Insolvenzantrag gestellt wurde.
2. Dann gilt es erstmal zu warten bis Kaera eine Entscheidung trifft, wieviel zurückbezahlt wird.
3.Wird nur ein Prozentsatz der Anspruchs zurückbezahlt, dann gehe ich davon aus, dass der vzbv.de in Berlin eine Musterfeststellungsklage gegen den Absicherer oder den Bund erheben wird. Dieser Klage kann man sich dann risikolos anschließen. Es kann auch sein, dass die Bundesregierung freiwillig den Ausfallschaden Betroffener übernimmt.
Also nun gilt es zu warten, wie der Absicherer entscheidet.
Wenn Sie noch Fragen haben, lesen Sie die Posts auf dieser Website bzw. meinen neuesten Kommentar Führich/Staudinger, Reiserecht, 8. Aufl. 2019, § 12. Dort haben wir alles zur neuen Insolvenzsicherung besprochen. Dies ist das aktuellste Buch zu den neuen Fragen der Insolvenzsicherung.
Beste Grüße
Ernst Führich
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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Führich, hallo Andreas,
vielen Dank für die Information. Das hilft erstmal weiter. Ich bin Kunde von TourVital. Da ist der Versicherer die Zürich. Da muss ich mich beim Insolvenzabwickler travelsafe melden. Dort ist die Insolvenzeröffnung der 1.1.20. Dann reiche ich dort mal meine Unterlagen ein und warte ab, was die Versicherung zahlt. Dann schaue ich, was der vzbv in Berlin vorhat. Wie ist das bei Dir Andreas? Was sagt Dein Anwalt?
Viele Grüße
Claudia
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Wir haben über Bucher eine Reise gebucht für 4600 € und komplett bezahlt.Gebucht im Januar,Reiseantritt2810.also gestern.
Wir würden uns gern einer Klage anschließen.
Beste Grüße
Heunz
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Entschuldigung.Habe meinen vorigen Kommentar vor Absendung nicht durchgelesen.
Es muss heißen:Reiseantritt 20.10. Gebucht im Januar 2019
Beste Grüße
Heinz
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Hallo Heinz,
ja, ich würde auch klagen wollen. Den neuesten Nachrichten zu entnehmen, sind es wohl 440 Millionen, die fehlen. Die Frage ist, wollen wir das über die Verbraucherzentrale machen? Ich werde der Verbraucherzentrale gleich mailen, ob schon was am Laufen ist oder ob die noch warten wollen. Aber eigentlich geht es nur noch darum, ob die Bundesregierung freiwillig zahlt oder nicht. Mal sehen, was die VZ dazu antwortet.
Viele Grüße
Claudia
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Sicher muß abgewartet werden, wie hoch der Prozentsatz der Entschädigung durch die Versicherung ist.Nach Einschätzungen von denen, dürfte sich das auf 20% belaufen. Macht bei uns bei 4600€ nur 920. €.
Danach würden wir uns einer Klage bis zum EGh anschließen.Das die Bundesregierung hier positiv wirken wird, das glaube ich absolut nicht.In unserem Fall weigert sich der Condor Flugdienst, eine bereits im Januar abgebuchte Summe von rd.340€ für Sitze mit Beinfreiheit zu erstatten ,nachdem die Pauschalreise über Bucher storniert wurde.Hier ist nur Condor der Verkäufer gewesen
Beste Grüße
Heinz
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Ich erwäge auch eine Klage. Falls es neuere Informationen gibt, würde ich mich dem gerne anschließen.
Viele Grüße
Claudia
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Hilfe!!!
wir erwägen eine Klage gegen die Bundesregierung falls unsere Anzahlung nicht in voller Höhe von der Zürichversicherung erfolgt.
Wir sind der Meinung, wie viele andere auch, dass es ein Fehler unserer Regierung war die gesetzliche Versicherungssumme nicht zu erhöhen!
Es kann nicht sein das der kleine Mann immer für die Unfähigkeiten unserer Regierung gerade stehen soll….
Ich würde gerne wissen wie wir das angehen können? Ich möchte es mir nicht mehr gefallen lassen und ich glaube ich spreche im Namen vieler Betroffenen. Wenn es nicht anders geht würde ich auch gerne die öffentlichen Medien nutzen um das ganze ins Laufen zu bekommen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Verbleibe mit lieben Grüßen
Stock Andreas
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