Hinterbliebenengeld bei Tod durch Fremdverschulden

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Hinterbliebenen beim fremdverschuldeten Tod eines nahestehenden Menschen künftig eine Entschädigung zustehen soll.

Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist jetzt beim Bundestag eingegangen. Ein wortgleicher Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (BT-Drs. 18/11397 – PDF, 1,1 MB) ist bereits am 09.03.2017 in erster Lesung vom Bundestag beraten worden. Währenddessen hat sich der Bundesrat mit dem Regierungsentwurf befasst und eine Reihe von Einwendungen erhoben. Insbesondere möchte die Länderkammer, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten konkreter gefasst wird, um Verfahren mit umfangreichen Beweisaufnahmen zur Aufklärung des Näheverhältnisses zu vermeiden. Im Entwurf ist der Anspruch an ein „besonderes persönliches Näheverhältnis zwischen dem Getöteten und den Hinterbliebenen“ geknüpft. In ihrer Gegenäußerung hält die Bundesregierung daran mit der Begründung fest, dass das Hinterbliebenengeld für seelische Leid entschädigen solle, das nicht unbedingt mit einem bestimmten Verwandtschaftsgrad zusammenhänge.

Weitere Informationen
PDF-DokumentGesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld (BT-Drs. 18/11615 PDF, 953 KB)

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 189 v. 24.03.2017

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